Kinder sind das mit Abstand wertvollste, was wir in unserer Gesellschaft haben. Umso wichtiger ist, dass wir ihnen eine Stimme geben und uns für sie einsetzen. Und durch den §6 (2) des Grundgesetzes, wonach das Erziehungsrecht primär den Eltern eines Kindes zusteht, besteht eine gesetzliche Möglichkeit der Mitbestimmung. In den über 3 Dutzend Kitas werden dazu Elternbeiräte gewählt und aus deren Mitte werden dann mindestens 6 Mitglieder zu dem Kita-Stadtelternrat ernannt. Wir bilden damit den Vorstand aller Elternbeiräte in Langenhagen.
Unsere Aufgaben sind sehr vielfältig und bestehen darin, die Interessen aller Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder, sowie deren Eltern gegenüber den Trägern zu vertreten. Wir helfen außerdem bei der Förderung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten, bauen Kommunikationsstrukturen auf oder erweitern diese und helfen bei der Informationsweitergabe.