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Aufnahme nur bei nachgewiesener Impfung: Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen müssen eine doppelte Impfung gegen Masern belegen.Foto: Arne Dedert/dpa (Archiv)

Impflicht gegen Masern: Kitas zufrieden, Schulen noch unsicher

Die Masernimpfpflicht kommt: Ab Anfang März dürfen Kinder, die älter als ein Jahr sind, nur noch neu in eine Krippe oder in den Kindergarten aufgenommen werden, wenn sie zweimal gegen Masern geimpft sind. Die meisten Kita-Träger in Hannover haben ihre Einrichtungen bereits umfassend über das neue Masernschutzgesetz informiert. „Das läuft alles reibungslos“, sagt Uta Funke, im evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverband für die pädagogische Leitung der Kitas zuständig. Die Eltern seien sehr verständnisvoll, viele Familien hätten ihre Kinder ohnehin schon längst gegen Masern geimpft, sagt Funke. Von den Mitarbeitern, die ihre Doppelimpfung eigentlich erst bis Ende Juli 2021 belegen müssen, seien bereits die ersten Nachweise eingegangen, die jetzt in die Personalakten einsortiert würden. Auch bei der Arbeiterwohlfahrt, die Träger etlicher Kitas ist, reagiert man routiniert auf die neuen Vorschriften: „Das ist ein klarer gesetzlicher Auftrag, den wir umsetzen müssen“, sagt Fachbereichsleiterin Ingrid Köhler. In den nächsten Wochen würden die Neuverträge gemacht, die ab Anfang August gelten. Es hätte auch nur wenige Nachfragen von Eltern gegeben, sagt Köhler. Im Kita-Stadtelternrat ist die neue Impfpflicht noch überhaupt kein Thema. „Das könnte in den nächsten Wochen anders werden, wenn vermehrt Aufnahmeverträge abgeschlossen werden“, sagt ein Elternvertreter.

In Schulen ist Umsetzung unklar

In den Schulen ist noch vieles unklar. Die Anmeldetermine für Erstklässler sind erst Ende April, die für Fünftklässler erst im Juni. Einige Schulleiter haben in Rundbriefen Eltern bereits über die neuen Bestimmungen in Kenntnis gesetzt. Bei Schuleingangsuntersuchungen würden Familien bereits auf noch fehlende Impfungen hingewiesen, hieß es bei der Region Hannover.

Wie die Kontrolle aber konkret ablaufen soll, steht noch nicht fest. Hier verhandeln Land und Kommunen noch. Schulleiter wollen jedenfalls nicht auch noch die Impfpässe kontrollieren müssen und wissen dabei Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) an ihrer Seite, der klarstellt, dass Schulleiter keine medizinischen Impfexperten seien und dies auch nicht sein müssten.

Nicht nur Schüler und Lehrer, Kita-Kinder und Erzieher, sondern auch alle Personen, die regelmäßig in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind – also auch Hausmeister, Köche, Reinigungskräfte und Leiter von Arbeitsgemeinschaften im Ganztagsangebot – fallen unter die Impfpflicht. Nicht betroffen sind beispielsweise Handwerker, die nur gelegentlich in Schulen arbeiten.

Betroffen von der Impfpflicht ist neben Kitas, Horten, Schulen und Flüchtlingsheimen auch das Personal in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Tageskliniken, Arztpraxen und Rettungsdiensten – selbst wenn die dort Tätigen keinen direkten Kontakt zu Patienten haben. Auch Tagesmütter, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern für mehr als 15 Stunden in der Woche über einen Zeitraum von länger als drei Monaten betreuen, müssen eine zweifache Masernimpfung nachweisen. Das gilt auch für die von ihnen betreuten Kinder.

Hunderte Todesfälle in Europa

Der Bundestag hatte das Masernschutzgesetz im November 2019 beschlossen, kurz vor Weihnachten war es im Bundesrat gebilligt worden. Masern gehören laut Bundesgesundheitsministerium zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Im vergangenen Jahr sind in Europa Hunderte Menschen an Masern gestorben, auch in der Nähe von Hildesheim starb eine Frau.

Fehlt die Impfung, muss die Kita-Leitung die Aufnahme verweigern. Schulpflichtige Kinder hingegen können nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Schulleitung muss aber sofort das Gesundheitsamt informieren. Wenn die Impfung innerhalb einer bestimmten Frist – die Region spricht von mindestens zehn Tagen – nicht nachgeholt wird, kann notfalls ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro
verhängt werden.

Quelle: HAZ

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